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Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelderservice

Termine für Ablesungen waren gestern: Die digitalen Lösungen von TWL bieten mehr Komfort bei der Heizkostenabrechnung und der Rauchwarnmelder-Kontrolle. (Foto: istockphoto.com/sturti)

Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelderservice

Welche Vorteile die neuen Vertriebsdienstleistungen von TWL bieten

Seit diesem Jahr bietet TWL digitale Lösungen für die Heizkostenabrechnung und den Rauchwarnmelderservice an. Die neuen Vertriebsdienstleistungen richten sich an Vermieter und Eigentümer. Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz bei den Verbrauchsinformationen. Darüber hinaus entfallen die Vor-Ort-Besuche zur Ablesung von Verbrauchszahlen und zur Rauchwarnmelder-Kontrolle.

Mit der Ergänzung des Service-Portfolios reagiert TWL auf die Erneuerung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Diese besagt, dass Vermieter ihren Mietern mindestens monatlich die Verbrauchsinformationen übermitteln müssen. Bis 2027 müssen zudem alle Wohnungen mit fernauslesbaren Heizkostenverteiler ausgestattet werden. Auch bei Rauchwarnmeldern setzt TWL auf Funkgeräte.

Unterstützung bei der Heizkostenabrechnung

Wer sich für die fernauslesbare Messtechnik entscheidet, erhält von TWL neben hochwertigen Funkgeräten auch eine komfortable Abrechnungsdienstleistung. Daniel Gaub aus dem TWL-Privatkundenvertrieb betont: „Mit unserem Serviceangebot nehmen wir die Vermieter bei der Umrüstung zu Funkgeräten an die Hand. Wir stellen die neuen Geräte zur Verfügung, bringen sie an und warten sie.“ Sind die fernablesbaren Heizkostenverteiler montiert, erstellt TWL anhand der digitalen Datenübermittlung die Heizkostenabrechnung für den Vermieter. Dabei wird auch die Preisgestaltung pro Nutzer, also pro Wohnung, durch die digitale Lösung einfacher. „Im Unterschied zu vielen anderen Anbietern rechnen wir die Dienstleistung bei TWL pauschal pro Nutzeinheit und nicht nach kleinteiligen Preisblättern ab. Dadurch bieten wir Vermietern von Anfang an eine transparente Kostenübersicht und versuchen, Nachzahlungen zu vermeiden“, hebt Frank Manigold, Geschäftsführer bei TWL Metering und technischer Ansprechpartner, hervor.

Wie funktioniert die digitale Heizkostenabrechnung? Die Funkgeräte senden die Verbrauchsdaten datenschutzkonform an eine Zentrale, was die Abrechnung enorm erleichtert. Wer das Angebot nutzen möchte, kann einmalig seine letzte Gesamtkostenabrechnung an TWL senden. Auf Basis dieser Abrechnung können die Ordnungsbegriffe wie Wirtschafts-, Verwaltungs- und Wohnungsnummer sowie die Anzahl und Art der verbauten Messgeräte übernommen und ein indikatives Angebot erstellt werden. Nach der Beauftragung wird ein Vertrag aufgesetzt und die Heizkostenabrechnung künftig vom TWL-Team erstellt. Das Datum hängt von den bestehenden Verträgen ab, wobei auch die Möglichkeit besteht, laufende Verträge vorzeitig abzulösen.

Sicherheit durch hochwertige Rauchwarnmelder

Bei den Rauchwarnmeldern nutzt TWL ebenfalls fernauslesbare Funkgeräte der neuesten Generation. „Unsere hochwertigen Geräte versprechen Mietern und Vermietern Sicherheit rund um die Uhr“, erläutert Frank Manigold. Die Rauchwarnmelder senden ebenfalls datenschutzkonform per Funk an die Zentrale, welche jederzeit auf Störungen der Geräte reagieren kann. Außerdem können die vorgeschriebenen Funktionstests der Rauchwarnmelder komfortabel von der Zentrale aus durchgeführt werden. TWL kümmert sich um die Montage und die Wartung der Rauchwarnmelder sowie die damit verbundene Terminvereinbarung mit den Mietern – und nimmt Eigentümern und Verwaltung dadurch einen erheblichen Aufwand ab.

Wer mehr über die digitalen Lösungen für die Heizkostenabrechnung und den Rauchwarnmelderservice von TWL erfahren oder sich ein individuelles Angebot erstellen lassen möchte, kann sich an unseren Ansprechpartner Daniel Gaub unter Telefon 0621 505 3600 oder per E-Mail an submetering@twl.de wenden.