News

Mehr Balkonkraftwerke, weniger Bürokratie

Das Solarpaket I erleichtert die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken. (Foto: stock.adobe.de/Maryana; pikselstock)

Mehr Balkonkraftwerke, weniger Bürokratie

Das Solarpaket I vereinfacht die Anschaffung von Balkonkraftwerken

Wer eine Solaranlage am heimischen Balkon anbringen möchte, hat es ab sofort leichter. Denn mit dem Solarpaket I entbürokratisiert die Bundesregierung seit dem 16. Mai 2024 die Inbetriebnahme der beliebten Balkonkraftwerke.

Klimaneutral bis 2035: Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Ausbau von Photovoltaik mit hohem Tempo engagiert vorangetrieben werden. Wichtige Weichen dafür stellt das Solarpaket I. Das Gesetzespaket ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und erleichtert den Bürgern die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Anmeldung

Ab sofort genügt es, Balkonkraftwerke unter der Angabe weniger Daten im Marktstammdatenregister zu registrieren. Die Anmeldung beim Netzbetreiber, in Ludwigshafen ist das TWL Netze, entfällt. Der Netzbetreiber wird über die Bundesnetzagentur automatisch darüber informiert, dass ein Balkonkraftwerk neu an das Netz angeschlossen wurde. Jutta Karaadak-Schüle, Abteilungsleiterin Netzmanagement bei TWL Netze, appelliert: „Wir bitten die Bürger darum, ihr Balkonkraftwerk zügig nach Installation im Marktstammregister zu registrieren beziehungsweise die Registrierung nachzuholen. Nur so können wir den Stromverbrauch für das Netzgebiet zuverlässig prognostizieren und einen effizienten Netzbetrieb sicherstellen.“

Leistung

Balkonkraftwerke dürfen dank des Solarpakets I leistungsfähiger sein. Zulässig sind Geräte mit einer installierten Leistung von bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere.

Stecker

Um die Installation zu erleichtern, sollen Balkonkraftwerke künftig mit einem herkömmlichen Netzstecker und einer gewöhnlichen Steckdose auskommen. Derzeit überarbeitet der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) eine entsprechende technische Norm.

Zähler

Die Bürger dürfen ihr Balkonkraftwerk unabhängig vom verbauten Zähler in Betrieb nehmen. Christian Schuster, Gruppenleiter Netzwirtschaft und Regulierung bei TWL Netze, erklärt: „Sobald der Verbraucher sein Balkonkraftwerk im Marktstammregister registriert hat und wir von der Bundesnetzagentur über die Inbetriebnahme informiert wurden, veranlassen wir bei unserem Partner TWL Metering die Prüfung, ob bereits ein passender Zähler verbaut ist. Im Bedarfsfall wird die TWL Metering den Zähler kostenlos tauschen. Die Verbraucher müssen sich um Nichts weiter kümmern.“

Sie interessieren sich für ein Balkonkraftwerk? Jonas Zahn berät Sie gerne telefonisch unter 0621-505 3600 oder per E-Mail an Energieberatung@twl.de.